Um einen eVisa India zu beantragen, müssen Antragsteller einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass (ab dem Datum der Einreise), eine E-Mail-Adresse und eine gültige Kredit- / Debitkarte besitzen.
Das e-Visum kann maximal dreimal in einem Kalenderjahr beantragt werden, dh zwischen Januar und Dezember.
e-Visa ist nicht erweiterbar, nicht konvertierbar und gilt nicht für den Besuch von geschützten / eingeschränkten und kantonalen Gebieten.
Bewerber aus den förderfähigen Ländern/Gebieten müssen ihren Antrag mindestens 7 Tage vor dem Ankunftsdatum online stellen. Internationale Reisende müssen keinen Nachweis über Flugtickets oder Hotelbuchungen vorlegen. Allerdings ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Indien hilfreich.
Staatsbürger der folgenden Länder können einen eVisa India beantragen:
Alle berechtigten Antragsteller mit einem gültigen Reisepass können ihren Antrag einreichen hier.
Einzelpersonen oder deren Eltern/Großeltern, die in Pakistan geboren sind oder die ständige Staatsbürgerschaft Pakistans besitzen. Personen mit pakistanischer Abstammung oder pakistanischem Reisepass können ein Standardvisum nur über ein nahegelegenes indisches Konsulat beantragen.
Darüber hinaus haben Inhaber von Amts- oder Diplomatenpässen, UN-Pässen, INTERPOL-Beamte und andere Personen mit internationalen Reisedokumenten keinen Anspruch auf ein E-Visum.
Klicken Sie hier, um die vollständige Liste des Flughafens und des Seehafens anzuzeigen die für die Einreise in eVisa India (elektronisches Indien-Visum) zugelassen sind.
Klicken Sie hier, um die vollständige Liste der Kontrollpunkte für Flughafen, Seehafen und Einwanderung anzuzeigen die für die Ausreise mit eVisa India (elektronisches Indien-Visum) zugelassen sind.
Bitte beantragen Sie 4-7 Tage vor Ihrem Flug ein Indien-Visum.